Hey,
meine Freundin hat im Dezember eine Wohnung zum 1.1 gemietet. Bei der Übergabe als auch in der Anzeige stand, dass eine Einbauküche Teil dieser Wohnung ist. Während der Abnahme der Wohnung wurde dies auch noch ausführlich erzählt. „Kostenfrei zu übernehmen wenn nicht würde diese entsorgt werden.“
Nun 2 Wochen nachdem der meine Freundin umgezogen ist( Möbel etc. gekauft und aufgebaut hat), kam ein Anruf der Vormieterin, dass sie Geld für ihre Küche möchte.
Zu erst frage ich mich, darf man einfach die Nummer herausgeben? Desweiteren 14 Tage nach Mietbeginn und nach Vertragsschluss dürfen doch keine weiteren Kosten entstehen.
Als Letztes ist auch noch das Rohr in der Küche, dass das Abwasser aus der Spüle entsorgen soll undicht. Dies soll man reparieren oder notdürftig lösen, da man ja die Küche behalten kann. Es sei nur eine neue Dichtung notwendig. Als unerfahrener Handwerker konnte ich erst bei der Beratung im Baumarkt feststellen, dass hier alte Bleirohre verlegt wurden, der Anschluss verbogen ist und man dies definitiv nicht selber lösen sollte.
Für eine Hilfe bin ich dankbar. Wir beiden sind aktuell etwas ratlos.
Danke und Grüße
Björn