Hallo Community,

ich habe in 2011 zusammen mit meiner Ex-Frau eine Wohnung gekauft, die ich jetzt in 2021 nach Ablauf der 10 Jahres-Frist der “Spekulationssteuer” verkaufen möchte.

In 2016 habe ich die 50% Eigentumsanteil von meiner Frau übernommen (Überlassungsvertrag: Kaufpreis 10.000€).

Für mich ist es undurchsichtig, wie die 10-Jahresfrist greift: gilt für meine 50% ein Zeitraum ab 2011 und für die weiteren 50% meiner Ex-Frau ab 2016 oder ist lediglich der Erwerb als Eigentümergemeinschaft auschlaggebend.

Vielen Dank für die Antworten

Grüße