Hallo,

Mein Mann hat das Haus seiner Mutter geschenkt bekommen.

Beim Notar wurde ein Wert von 385.000 Euro angegeben. Das Finanzamt hat einen Wert von 600.000 Euro ermittelt.

Da wir nun doch über den Freibetrag von 400.000 Euro kommen, sagte der Steuerberater. Wir sollen über den Notar nachfragen ob ein nießbrauch für die Mutter rückwirkend eingetragen werden kann. Ist das möglich?

Ich habe mit dem Notar Kontakt aufgenommen. Dieser wollte wissen, warum ich die Frage stelle, da wir ja unter dem Freibetrag sind. Ich hab ehrlich geantwortet und gesagt, dass das Finanzamt einen Wert von 600.000 € ermittelt. Daraufhin wurde der Notar etwas komisch. Meinte er kann mir da nicht helfen. Ich soll den Steuerberater fragen.

Kann der Notar im Nachgang noch eine Rechnung stellen, da der Wert ja höher ist, als der der im Schenkungsvertrag steht?

Zur Info: Es gibt keine Wertermittlung eines Sachverständigen.