Hallo ihr Lieben,

ich lebe mit meinen drei minderjährigen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft. Arbeite noch offiziell als Tagesmutter, aber das reicht phasenweise nicht.

Eins meiner Kinder ist von einem anderen Vater, der nun verstorben ist. Somit erbt mein Kleiner einen Drittel vom Erlös einer Immobilie. Das Vormundschaftsgericht hat mir vorgeschrieben in welcher Form ich sein Erbe in den nächsten 13 Jahren anzulegen habe.

Nun beziehe ich ja mit den Kindern ALG2 und muss, sobald das Geld aufgeteilt und auf seinem Konto eingegangen ist, das ja melden.

Wie wirkt sich das aus ?

Wird mein Sohn aus der Bedarfsgemeinschaft gestrichen ?

Muss er womöglich noch für uns aufkommen ?

Über eure Anworten würde ich mich freuen :)

lg Jua