Frage 1: Unterliegt eine Behörde(Gemeinde) der Gewährleistungsverpflichtung beim Autoverkauf (an Privatperson) ebenso wie ein Gewerbetreibender (z.B. Autohändler) Oder ist dies rechtlich zu sehen wie ein Autoverkauf von Privat zu Privat?

Frage 2: Unterliegt ein nichteingetragener Verein der Gewährleistungsverpflichtung beim Autoverkauf (an Privatperson) ebenso wie ein Gewerbetreibender (z.B. Autohändler) Oder ist dies rechtlich zu sehen wie ein Autoverkauf von Privat zu Privat?