Wie ich weiß, kann man seine Wohnung schon untervermieten, nur muß der Vermieter zustimmen. Mit dem Erstwohnsitz hat das wohl nicht viel zu tun, das ist einfach eine Melderechtssache.
Mein lieber Student, Du studierst, hast also Abitur - ich darf mir erlauben zu sagen, da kann man doch erwarten, daß Du Dich über die GEZ-Regelungen Gedanken machst. In jeder Bank liegen Anmeldeformulare für die GEZ aus, Fernsehspots werden geschaltet, also Du hättest schon wissen müssen, daß man sich bei der GEZ melden muß und dann, evtl. die Befreiung beantragen kann. Um "rechtlich sauber" zu bleiben, würde ich Dir empfehlen, die Geräte richtig rückwirkend anzumelden. Du kannst ja versuchen, ob die GEZ Dir die Gebühren noch rückwirkend erläßt.
Da er ein Gewerbe hat, wird Gewerbesteuer fällig, dann muß er auch ganz normal Einkommensteuer zahlen. Wenn ihm der Platz vom Autohaus gehört, muß er auch noch Grundsteuer zahlen. Und da er kauf und verkauft, wird Mehrwertsteuer anfallen.
Das finde ich eine wirklich gute Idee, aber ich fürchte, ich muß ab jetzt für die evtl. nachzuzahlende Rentnersteuer sparen :-((, wünsche Euch allen aber viel Spaß.