Hallo und guten Morgen. Ich bin als Lehrkraft angestellt an einer Musikschule. Ich bin für die Musikschule in der Woche 5 Tage tätig. Meine Wochenarbeitszeit beträgt 13 Zeitstunden. Mein Chef rechnet den Monat mit einen Wochenfaktor mit 4,0. Das bedeutet das ich jetzt für den Monat Oktober 2024 der bei mir 23 Arbeitstage hatte nur 20 Arbeitstage bezahlt bekommen habe. Laut meiner Kenntnis existiert im deutschen Arbeitsrecht ein Wochenfaktor von 4,35 ( 52,2 Wochen : 12 Monate = 4,35 )

Ich habe mein Chef darauf angesprochen. Er meinte dieser Faktor gilt nur für normale Angestellte, jedoch nicht für Lehrkräfte. Da ich im Jahr nur Anspruch auf 6 Wochen Urlaub habe, ich jedoch durch die gesamten Ferien insgesamt 12 Wochen frei habe besteht ein Ferienüberhang der ja auch bezahlt werden muss. Dies war die Begründung seinerseits für den Wochenfaktor von 4,0 den er festgelegt hat.

Für das Jahr 2025 habe ich eine Proberechnung durchgeführt. Beim Wochenfaktor von 4,0 würde ich über das gesamte Jahr 2025 21 Arbeitstage verlieren, die ich geleistet habe und die mir nicht abgerechnet würden. Er möchte mit den eingesparten Geld meinen Ferienüberhang bezahlen.

Meine Frage ist nun: 1. darf er einen Wochenfaktor von 4,0 selbst bestimmen? 2.gilt nicht im deutschen Arbeitsrecht gesetzlich ein Wochenfaktor von 4,35 ? 3. Gibt es einen Wochenfaktor speziell für Lehrkräfte?