Hallo zusammen. Folgende Situation:
Eigentümergemeinschaft A hat ein Grundstück mit Straßenanbindung.
Eigentümergemeinschaft B hat ein Grundstück mit Grunddienstbarkeit (Wegerecht) ohne weitere Regelung.
Die Zufahrt zum Grundstück B erfolgt über das Grundstück A. Diese Zufahrt dient auch als Parkplatz für das Grundstück A.
Eigentümergemeinschaft A lässt den Schnee auf den Parkplatz von einem privaten Winterdienst räumen. Sie kommt also auch ihrer eigenen Verkehrssichrungspflicht nach.
Nach 4 Jahren möchte die Eigentümergemeinschaft A dass sich nun die Eigentümergemeinschaft B an den Kosten zu 50% beteiligt.
Meine Frage: Muß Eigentümergemeinschaft B die Kosten mittragen? Wenn ja, hat die Eigentümergemeinschaft B Mitspracherecht bei Auswahl des Winterdienstes?
Gruß und Dankeschön vorab