Pflichtversicherung nach § 5/1/13
Hallo,
ich bin derzeit freiwillig in einer ges. KK freiwillig versichert und verlege meinen Wohnsitz in europ. Ausland mit Kündigung meiner KV. Meine KK teilt mir mit, dass ich nach meiner Rückkehr nach Deutschland einen Antrag auf Pflichtversicherung nach § 5/1/13 mit Nachweis meiner AKV stellen soll und dieser dann geprüft wird. Eine schriftl. Zusage für eine Wiederaufnahme bekomme ich jedoch nicht.
Frage: Ist es sicher, dass ich wieder in die alte KV aufgenommen werden muß, die Wartezeiten sind erfüllt.
Vielen Dank schon mal.
Krankenversicherung,
freiwillige Krankenversicherung