Hallo,

geht es evtl um die Einkommensteuer-Vorauszahlung?

Diese schätzt das Finanzamt anhand des Einkommens des letzten Jahres und dann erfolgt alle drei Monate eine Lastschrift über die ermittelte Höhe - das wurde Dir aber schriftlich mitgeteilt. Ebenso wie Du die Erlaubnis zum Lastschrifteinzug erteilen musst.

Zur Abgabe für 2014 hast Du auch noch Zeit - bis Ende November!

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Hallo,

willst Du komplett selbstständig arbeiten, musst Du Dich nicht gesetzlich rentenversichern, wenn Du einen Angestellten beschäftigst. 

Willst Du neben dem Schuldienst auf Honorarbasis arbeiten, musst Du den Arbeitgeber informieren und natürlich Deine Einnahmen auch versteuern. Du gibst beide Einnahmen an und daraus wird Deine Steuerschuld ermittelt. 

Mich wundert, dass Du Dir eine normale Vollzeittätigkeit als Lehrkraft nicht vorstellen kannst, aber mit dem Gedanken der Selbstständigkeit spielst. Zweiteres erfordert sehr viel mehr Energie, Engagement und bereitet viel mehr Kopfzerbrechen ;)

Und bei allem rechnen: denke nicht nur ans netto - Du brauchst eine Altersabsicherung!

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