Hallo,

geht es evtl um die Einkommensteuer-Vorauszahlung?

Diese schätzt das Finanzamt anhand des Einkommens des letzten Jahres und dann erfolgt alle drei Monate eine Lastschrift über die ermittelte Höhe - das wurde Dir aber schriftlich mitgeteilt. Ebenso wie Du die Erlaubnis zum Lastschrifteinzug erteilen musst.

Zur Abgabe für 2014 hast Du auch noch Zeit - bis Ende November!

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Hallo,

willst Du komplett selbstständig arbeiten, musst Du Dich nicht gesetzlich rentenversichern, wenn Du einen Angestellten beschäftigst. 

Willst Du neben dem Schuldienst auf Honorarbasis arbeiten, musst Du den Arbeitgeber informieren und natürlich Deine Einnahmen auch versteuern. Du gibst beide Einnahmen an und daraus wird Deine Steuerschuld ermittelt. 

Mich wundert, dass Du Dir eine normale Vollzeittätigkeit als Lehrkraft nicht vorstellen kannst, aber mit dem Gedanken der Selbstständigkeit spielst. Zweiteres erfordert sehr viel mehr Energie, Engagement und bereitet viel mehr Kopfzerbrechen ;)

Und bei allem rechnen: denke nicht nur ans netto - Du brauchst eine Altersabsicherung!

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Es gibt keine Höchstgrenzen fürs Einzahlen. Beim Abheben vielleicht schon, weil die Bank das Geld ja erstmal vorrätig haben muss ;)

Früher mussten Bankangestellte bei 20.000 DM einen Bogen zum Geldwäschegesetzt ausfüllen und Perso kopieren - ob das heute analog mit 10.000 Euro so ist, weiß ich nicht, fände ich aber logisch

Als ich vor drei Jahren ein paar Tausend Euro bar abhob, wurde ich nett aber durchaus interessiert gefragt, warum ich das bar mache - und beim Einzahlen dann genau so (hatte aber einen guten Grund, der nichts mit Geldwäsche zu tun hatte ;)

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