Hallo, ich habe vor 1,5 Jahren einen Lagerraum angemietet. Dieser liegt im Kellerbereich eines Wohnhauses und wurde vom Vormieter auch als Lagerraum genutzt, davor wurde er von einem Geschäft als Büroraum genutzt. Es gibt Heizungen, Beleuchtung, ein Bad und auch Anschlüsse für Küche. Inseriert wurden die Räume als Lager-/ Büroraum. Die Räume besitzen definitiv nicht den Kompfort einer üblichen Mietwohnung. Tür mit Bohrlöchern, hinter Eingangstür behelfsmäßige Verbretterung an Wand und Boden ( man kann durch einen Ritz den Erdboden drunter sehen, es kommen auch Käfer da durch ) , mega viele Türen zu Garagenrümen, angrenzenden Geschäften, teilweise offene Wände mit Rohren, überall mega viele Steckdosenleisten und herumhängende Kabel - noch aus den Bürozeiten). Es wurde als Mietvertrag ein vorgedrucktes Formular für Wohnraummietverträge benutzt. Miete ist recht günstig und Nebenkosten wurden mit mal 40,- Euro als „ ausreichend „ eingetragen. Ich habe mir extra noch dazuschreiben lassen, dass ich es als Lagerraum nutze ( kann aber auch als Wohnung genutzt werden oder untervermietet werden ). Nun kam die Nebenkostenabrechnung mit knapp 500,- Euro Nachzahlung. Normal wie jeder Mieter dort, nur ohne Müll. Ist das so rechtens ? Was ich verbrauche, wie Heizung, Wasser…ist klar…aber auch der ganze Rest, wie Hausmeister, Winterdienst, Grundsteuer, Versicherungen usw….? Ich nutze es ja gar nicht als Wohnung. Siehe auch §2(3) Wohnflächenverordnung. Bin mir unsicher. Kennt sich jemand aus mit sowas ( bitte nicht raten ) ? Danke