Also erstmal ist zu prüfen, ob du überhaupt auch Hartz 4 bist und mit deinen Eltern zusammen gerechnet wirst....hast du ein eigenes Einkommen ? Bekommst du Unterhalt ? ( war bei mir auch so...das Amt hat mich und meine beiden Kinder als Hartz4 Empfänger eingestuft, obwohl meine beiden minderjährigen Kinder es nicht sind, da sie genügend Unterhalt vom getrennten Vater bekommen).
Falls du also auch Hartz 4 Empfänger bist, darfst du monatlich bis hundert Euro dazuverdienen, ohne, dass das Hartz 4 gekürzt wird. Das gilt hier aber wirklich. Nur fürs Hartz4 Geld. Mit dem Steuerrecht hat das gar nichts zu tun.
Steuerlich wirst du Unternehmer, sobald du regelmäßig Einnahmen erzielst und eine Gewinnerzielungsabsicht hast. Dann muß erstmal ein Gewerbe angemeldet werden. Das führt dann dazu, dass man das dem Finanzamt am Jahresende per Steuereklärung mitteilen muß, wieviel Gewinn man gemacht hat. Der Gewinn ( einfach ausgedrückt) berechnet sich : Einnahmen - Ausgaben = Gewinn oder Verlust....die man für DIESES Gewerbe eingenommen hat bzw. ausgegeben hat. ( Beispiel: du bist Hähnchenbudenverkäufer...dann hast du Einnahmen aus dem Verkauf aber auch Ausgaben zB Hähnchen einkaufen, Fahrtkosten, Strom, Reinigungsmittel usw.). Ob du überhaupt Steuern ( Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer) bezahlen mußt, hängt natürlich von der Höhe des Gewinns ab, den du in einem Jahr gemacht hast. Bei jeder Steuerart gibt es da bestimmte Grenzen und man muß erst Steuern zahlen, wenn die überschritten sind.
Das alles kann ein Steuerberater zB...der natürlich Geld kostet....oder Steuerprogramme, wenn man selbst etwas Ahnung hat.