Hallo,

mein Wagen war vor kurzem in einen Unfall verwickelt. Ich sass zwar zur der Zeit im Auto aber war geparkt als ein Laster der nebenan rangierte mir die komplette hintere linke Seite des Wagens zerschrammt hat. Hintere Tür samt Kotflügel sind teilweise eingedrückt, der gesamte Bereich inkl dem Stoßfänger tief verkratzt. Meine Gehupe hat er nicht gehört. Lt. Schadensgutachten betragen die Instandsetzungskosten knapp 3.200 Euro. Der Schaden wurde ordnugsgemäß von der Polizei aufgenommen und beiden Versicherungen gemeldet. Nun kam ein Schreiben meiner Versicherung, dass der Beitragssatz aufgrund des Unfalls erhöht wird. Angeblich wäre dies ein Automatismus und die Beiträge würden wieder gesenkt, bzw gutgeschrieben wenn der Fall geregelt ist, festgestellt wurde, dass ich keine Mitschuld hatte (das hatte die Polzei schon festgestellt) und die gegnerische Versicherung bezahlt hat. Dass man bei einem Unfall hochgestuft wird hatte ich hier (www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/sfr-schadenfreiheit-rabatt-prozente/#sfr-rueckstufung) schon gelesen, dass dies jedoch auf den Geschädigten zutrifft ist mir völlig fremd. Ist das normal und rechtens? Selbst wenn im theoretischen Fall die gegnerische Versicherung nichts bezahlen würde dann wäre ich doch gleich doppelt geschädigt und meine versicherung garnicht?! Rainer