Ich habe da mal ein paar Fragen. Und zwar lebt mein Verlobter in der Türkei und wir wollen dieses Jahr heiraten. Nun stellen sich verschiedene Frage für uns. Mein Verlobter hat ein Touristenvisum womit er aktuell ein-und ausreisen kann. Dieser läuft noch bis einschließlich April 2019 (ausgestellt für 1 Jahr). Wir stellen uns nun die Frage ob es Sinn macht, im Mai 2019 wieder den Antrag auf ein Touristenvisum zu stellen, damit er nach unserer Heirat (Juli 2019) auch ohne den "Ehegattennachzug" direkt einreisen kann.

  1. Ist es vorteilhafter, die standesamtliche Trauung in Deutschland zu durchzuführen oder doch lieber in der Türkei? (Er würde dann mit dem Touristenvisum einreisen und wir würden dann im April 2019 in Deutschland heiraten) Nach der Eheschließung müsste er denke ich wieder ausreisen und einen Antrag auf Ehegattennachzug stellen wenn ich mich nicht täusche oder ?
  2. Ist ein Steuerklassenwechsel möglich, wenn man in Deutschland geheiratet hat ? Dies würde für mich ca. 250,00 € mehr im Monat bedeuten.
  3. Macht es überhaupt einen Unterschied ob man in Deutschland oder in der Türkei die Ehe geschlossen hat ?