Gemeinsames Recht der Hauseigentümer Durchgangskeller den jederzeit betreten zu dürfen?
Ich bin Eigentümerin einer vermieteten Wohnung zu der Wohnung gehört ein "Durchgangskeller" mit Zugang zum gemeinsamen Öllageraum. Seither war Das nie ein Problem doch die Mieter haben in dem Keller verschiedene Dinge eingelagert und wollen nicht mehr dass dauernd jemand durchläuft (der Öllagerraum wird auch als Mülleimerplatz genutzt) Sie behaupten, dass ich das im Mietvertrag nicht eingetragen habe dass der Keller nicht abgeschlossen werden soll und dieser Raum kein "abgeschlossener" Keller I'm üblichen Sinn ist und drohen mir mit Anwalt
Vielen Dank für Antworten
Keller