Ich habe die Deutsche und Australische Staatsbürgerschaft und lebe von jetzt an ganz in Deutschland. Ich bekomme aus beiden Ländern eine Rente - wo muss ich nun die Renten versteuern? Die Rente in Australien wäre dort steuerfrei da sie unterhalb des Steuerfreibetrages liegt. Gibt es da eine klare Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern? Und woraus wird der Rentenkrankenversicherungsbeitrag berechnet?