Ein vermögender Vater hat per Betreuungsverfügung angeordnet, dass sein Sohn sein "rechtlicher Betreuer" werden soll, falls mal vom Betreuungsgericht ein solcher eingesetzt werden sollte. Nun ist der Sohn Hartz 4 Empfänger. Wenn er Betreuer (früher Vormund) seines Vaters wird, hat das dann Auswirkungen auf seinen Hartz-4-Bezug? Schließlich hat der Vater, der ja dann gewissermaßen der Mündel des Hartz-4-Beziehers ist, genug Vermögen. Kann das Jobcenter den Sohn auf das väterliche Vermögen verweisen, das der Sohn anzapfen soll bevor er weiter Hartz 4 kriegen kann?