Hallo zusammen,

mein Kleingewerbe (Onlineshop) führe ich momentan nebenberuflich und habe mit Beantragung der Umsatzsteuer-ID auch einen Verzicht der Kleinunternehmerregelung beantragt. Ich muss zugeben, dass ich zum Zeitpunkt des Verzichtes schlecht informiert gewesen bin. Nach Blick auf meine niedrigen Umsätze lohnt sich dieser Verzicht für mich nicht. Nun habe ich erfahren, dass die Rückwirkung nicht einfach so machbar ist und ich hieran 5 Jahre gebunden bin.

Bei den Rechnungen weise ich allerdings nach wie vor keine Umsatzsteuer aus bzw. nehme auch keine ein. Bei jeder notwendigen Voranmeldung zur Umsatzsteuer habe ich große Ausgaben, da ich die Umsatzsteuer abführe aber keine einnehme. Ist das in dem Falle richtig und sinnvoll?

Oder sollte ich ab sofort die 19% auf meine VKs draufschlagen?

Lieben Dank für euren Support!

Viele Grüße

Domi

 

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