Mindestsparguthaben und Bewertungszahl erreicht - Basparkasse will Zuteilung hinauszögern
Ich habe einen Bausparvertrag seit 08/2000, zum 30.09.2014 wurde Mindestsparguthaben mit 50 % erreicht. Die Bausparkasse will jedoch die Zuteilung nach einem Vieteljahr Wartezeit nicht aussprechen, sondern erst zum 31.08.2015, da zu diesem Zeitpunkt für das Bauspar-Vorausdarlehen die Zinsbindungsfrist abläuft. Ist das rechtlich in zulässig?
Bausparvertrag