Jeder Miterbe kann verlangen, dass die anderen eine ordnungsgemäße Verwaltung vornehmen. Das würde ich in deinem Fall verneinen. Schließlich ist der Vater selbst zum größten Teil Miterbe. Er muss daher mit Sicherheit keine Miete zahlen.
Verzugszinsen können bei einer Schenkung nicht verlangt werden. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben, wie gandalf94305 schon richtig geantwortet hat
Ich meine, dass Tritur Recht hat. Nur wenn die Detektivarbeit gegen Gesetz und Recht verstößt, wie ebenso, wenn sie die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen behindert, kann die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen beschränken bzw. ganz verbieten. Ansonsten macht sie sich bzw. das Land schadensersatzpflichtig gegenüber dem Betroffenen bzw. Geschädigten.
Der Betrag des Kostenanschlags wird um fast 30 % überschritten; das ist zuviel. Der Unternehmer hätte die Kundin auf das Kündigungsrecht hinweisen müssen. Hat er das nicht getan, ist der Mehrpreis nicht zu zahlen. Suche einen Anwalt deines Vertrauens auf; er wird und kann dir sicher helfen!
Das wird zuweilen versucht, ist aber völlig sinnlos wie unmöglich. Der Angestiftete begeht die Tat eigenständig und kann daher niemals vom Anstifter einen Ersatz erhalten. Er hat keinen Schaden, sondern erfährt nur seine gerechte Strafe.
Ein Erbschein zu beantragen aufgrund einer testamentarischen Einsetzung geht nur zusammen mit einem gültigen Testament!