Antwort
Hallo, als jüngerer Bruder, der auch unter seinem älteren Bruder zu leiden hat, möchte ich mich hier zu Wort melden. Da unser älterer Bruder nie länger als ein Jahr von zu Hause weg war besitzt er lebenslanges Wohnrecht. Dieses bliebe selbst nach einer Zwangsversteigerung bestehen. Das Haus ist also wertlos, solange er nicht ausziehen möchte. Seit dem Tod unserer Mutter vor 3 Jahren lässt er Haus und Grundstück verwahrlosen. Im Winter heizt er nur die Räume die nutzt mit einem Heizlüfter. Meine Frage in die Runde wäre, ob es nicht eine Sorgsamspflicht o.ä. bei gemeinsamen Besitz gibt, auf die wir uns berufen könnten. Antworten gerne mit rechtlichen Hinweisen und aktuellen Urteilen. Danke im voraus !