Nochmal ich. Darf ich bei meiner Ex-Freundin (schwanger von mir und wohnungslos grade) für die Eigentumswohnung, die ich ihr vermiete (60 qm) eine normale hohe Miete verlangen? Oder muß ich, da ich Vater des Kindes bin einen Kindsvater-Nachlaß geben? Sie bekommt Hartz IV und ist beim Jobcenter. Wenn das Kind da ist, würde ich auch nicht mehr verlangen, es ist ja meines (denke ich), aber unsere Beziehung ist Monate vorbei, seh keinen Grund sie umsonst wohnen zu lassen, will ihr nur in der schlimmen Lage ein Dach überm Kopf bieten. Danke.