Hallo,

ich befinde mich gerade im Scheidungsverfahren und mein Mann hat im Zuge des Zugewinnausgleichs die latente Steuerlast vom fiktiven Verkauf aller Wertpapiere zum Stichtag angesetzt. Da der Wert nicht unerheblich ist und ich weiß, dass er nicht vor hat die Aktien zu veräußern ist hier meine Frage, ob er dies im vollen Umfang geltend machen darf? Ich habe mal gelesen, dass alle Aktien or dem Kauf von 2009 nicht davon betroffen sind, stimmt das ?

vielen Dank für den Rat

und Grüße,

P. Brinckmann