Hallo, folgender Fall: mein Vater hat mir vor 30 Jahren eine Wohnung übertragen und sich ein Nießbrauchrecht eintragen lassen. Jetzt ist er in diese Wohnung eingezogen und will sich gegen meinen Willen einen Wintergarten errichten lassen. Meiner Meinung nach ist das eine bauliche Veränderung, die er nicht vornehmen darf. Liege ich damit richtig?