Hallo,

Ich brauche dringend mal eine korrekte Auskunft. Folgender Fall:

Ich habe ein Haus gekauft wo der ehemalige Eigentümer in der oberen Etage eines Einfamilienhauses ein paar Räumlichkeiten mit eingetragenem lebenslangem Wohnrecht hat. Nebenkosten muss er nur verbrauchsabhängig zahlen. Ich selber wohne als Eigentümer im Erdgeschoß. Nun gab es einen Rechtsstreit mit dem Wohnrechtsinhaber und ich war gezwungen mit einem Anwalt vorzugehen. Meine normalen Rechtsschutzversicherungen wollten die Kosten dafür nicht übernehmen da ich dafür Vermieterrechtschutz gebraucht hätte obwohl ich gar keine Miete bekomme. Er hat ein unentgeltliches lebenslanges Wohnrecht und zahlt mir nur anteilig die verbrauchsabhängigen Nebenkosten. Die Anwaltskosten belaufen sich nun auf 2000€. Meine Frage: Kann ich diese Anwaltskosten nun steuerlich geltend machen oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?

Ich danke schon jetzt für eure Auskünfte...

Herbert Behlen