Hallo zusammen, ich hätte da eine Frage:

Ich hatte eine Direktversicherung, die vor 2 Jahren Beitragsfrei gestellt wurde, da ich den Arbeitgeber gewechselt habe. Nun hat der ehem. Arbeitgeber die Versicherung gekündigt, da sie angeblich nicht Unverfallbar war (keine 5 Jahre gelaufen, sondern nur 2). Es soll ein Rückkaufswert von 727 Euro an den Arbeitgeber ausbezahlt werden.

Auf meiner Lohnabrechnung war folgendes vermerkt:

Betr. AV. AG lfd. ST-pau 51,13 € Betr. AV. AN lfd. ST-pau 13,87 € Betr. AV. AN lfd. Geh. Ver -13,87 €

Unter "Verdienstbescheinigung" steht: "pauschal versteuerte Zukunftssicherung 65 €"

Netto wurden die 65 € dann wieder abgezogen.

Nun meine Fragen dazu:

  1. War es eine Arbeitgeber-finanzierte Versicherung und er bekommt den kompletten Rückkaufswert?

  2. Wenn es AG-finanziert war: Steht mir trotzdem ein Teil der Summe zu? Z.b. weil ich Steuern gezahlt habe? Ich verstehe den Posten mit den -13,87 € nicht so richtig.

  3. War die Versicherung wirklich nicht Unverfallbar? Sind obige Angaben in der Abrechnung nicht als Entgeltumwandlung zu verstehen, was eine sofortige Unverfallbarkeit bedeuten würde?