Ich besitze ein Kleingewerbe ( Gewinn natürlich unter dem Verdienst meines Berufes) Nun tritt in meinem Betrieb in den nächsten Monaten Kurzarbeit auf. Stimmt es das der Gewinn meines Kleingewerbes mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet wird, sodass es sein kann das ich quasi mein Kurzarbeitergeld "abzahle" und danach erst Gewinn mache? Oder ist es egal und ich kann ganz normal weiter mein Kleingewerbe betreiben und muss keine Abgaben machen bzw es irgendwie mit dem Kurzarbeitergeld verrechnen lassen?