Wird der Gewinn aus meinem Kleingewerbe mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet?
Ich besitze ein Kleingewerbe ( Gewinn natürlich unter dem Verdienst meines Berufes) Nun tritt in meinem Betrieb in den nächsten Monaten Kurzarbeit auf. Stimmt es das der Gewinn meines Kleingewerbes mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet wird, sodass es sein kann das ich quasi mein Kurzarbeitergeld "abzahle" und danach erst Gewinn mache? Oder ist es egal und ich kann ganz normal weiter mein Kleingewerbe betreiben und muss keine Abgaben machen bzw es irgendwie mit dem Kurzarbeitergeld verrechnen lassen?
Mir hat eine Steuerberaterin versichert das da nix verrechnet wird... sie meint ich kann ganz normal weiter machen. Ich wollte mir nur nochmal eine weitere Meinung einholen.
2 Antworten
Du solltest meiner Kollegin glauben, die Du für ihre Dienste bezahlst und Dir nicht den Rat von Laien einholen.
Du hast von @Andri123 einen guten Link bekommen, der sie Sache klärt.
Du hast Dein Gewerbe schon länger, also keine Anrechnung. Dass nun in dieser Zeit die Erträge nicht signifikant steigen, dürfte logisch sein, schließlich kämpfen andere Unternehmen um die Existenz.
Wenn man das Gewerbe erst nach Anmeldung der Kurzarbeit eröffnet, kommt es zu einer vollen Anrechnung des Ertrages auf das Kurzarbeitergeld. Bitte beachten Sie, dass der Stichtag der Termin ist, zu dem das Unternehmen Kurzarbeit angemeldet hat. Dieses Datum muss nicht zwingend mit dem Termin übereinstimmen, zu dem Sie in Kurzarbeit gegangen sind. Hierüber sollte man sich beim Arbeitgeber informieren.
Gewerbe ist Gewerbe. Kleingewerbe gibt es nicht. Nur Gewerbe als Haupterwerb, oder als Nebenerwerb.
Alles schon gesehen... Gilt wahrscheinlich nicht fürs Kleingewerbe bzw ist es nicht richtig.
Wenn ich es erst nach Anmeldung der Kurzarbeit angemeldet hätte, müsste es aber eigentlich genau so nicht angerechnet werden... Ich denke die Anrechnung gilt nicht für Kleingewerbe sondern nur für andere Bereiche