Muss mein Vater mir den gesamten Erlös herausgeben, wenn eine Immobilie mit Nießbrauch verkauft wird oder nur den Erlös abzgl. des Nießbrauchswertes?
Meine Mutter hat meinen Vater als Alleinerben eingesetzt. Ich, der Sohn, habe als Vermächtnis eine Immobilie erhalten. Mein Vater hat ein Nießbrauchsrecht daran. Er möchte nun die Immobilie zusammen mit einem anliegenden Grundstück als Ganzes verkaufen. Steht mir nun der volle Erlös aus dem Immobilienverkauf zu oder nur der Anteilige (abzüglich des Nießbrauchwertes)?
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