Ja sicher ist das möglich. Wenn die Rente über 8492 Euro steigt dann rutscht man in die Steuerpflicht. Es lohnt sich also dies eingehend zu überprüfen, denn so führt die Erhöhung evtl. letztendlich zu einer Reduzierung.

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Das macht nur Sinn wenn es noch keine offizielle Überweisung zum Kieferorthopäden gab. Danach wird die Versicherung nicht mehr zahlen.

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Ja das Einkommen muss wie jedes Einkommen in die Steuererkläung. Es gibt aber eine Übungsleisterpauschale bzw. Freibetrag von 2810 Euro. Wenn du darunter liegst bleibt dieses Einkommen also unbesteuert.

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Die Umzugkostenpauschale kann nur angesetzt werden, wenn ein Umzug hin zum Arbeitsplatz vollzogen wird und nicht im umgekehrten Fall.

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Viele Versicherungen übernehmen die sogenannten Rooming-In Kosten, damit Eltern bei ihren kranken Kindenr bleiben können. Im umgekehrten Fall werden die Betreuungs- oder Rückreisekosten für Kinder übernommen, wenn ein Elternteil im Krankenhaus liegt.

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Das sollte so natürlich nicht passieren. Deinem Bankberater wird dies aber wahrscheinlich nicht bewusst sein obwohl er durchaus über die Aushänge informiert sein sollte und die Bank die produktinformationsblätter entsprechend anpassen sollte. Es ist also noch keine klassische Falschberatung.

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Die Zahlungen stehen dir zu und allzu viel Verständnis musst du nicht für die finanzielle Situation deines Arbeitgebers aufbringen auf Dauer. Wenn es weiterhin so bleibt würde ich dir raten dich nach einem neuen Arbeitgeber umzusehen, denn du musst dich auf ihn verlassen können.

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Das ist dir überlassen, wenn die Frist schon überschritten ist. Du kannst nun Mahnen und dafür schon eine Gebühr verlangen.

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Dazu würde ich an deiner Stelle Rat von zwei Seiten einholen. Einmal von der kunstgeschichtliche Seite und dann noch von einem echten Kunstkenner der sich mit den Werten der Kunstwerkw gut auskennt.

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