Wir wohnten 2 Jahre in einer Wohnung die wir dann vor kurzem kauften. Die Kaufpreiszahlung hat sich leider um 28 Tage verzögert wofür der Verkäufer berechtigterweise Verzugszins verlangt.

Wir haben für diesen Zeitraum von 28 Tagen regulär Miete bezahlt. Kann diese mit den Verzugszinsen verrechnet werden oder sind wir dem Käufer beides in voller Höhe schuldig?