In der Teilungserklärung ist die Verteilung der Wasserkosten nach Kopfanzahl der Hausbewohner zu verteilen, stand 1972. Es wurden aber in den 90er Jahren in jeder Wohnung Warm und Kaltwasserzähler eingebaut, Betreuung durch Firma.

In der Teilungserklärung ist keine Öffnungsklause vorhanden, somit ist keine Änderung möglich. Meine Frage muss dieses geändert werden?