Mein Arbeitgeber hat im Jahr 2015 Insolvenz angemeldet. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 01.11.2015.

In den drei Monaten vor Insolvenzeröffnung habe ich kein Gehalt bekommen, sondern durch eine Bank vorfinanziertes Insolvenzgeld. Um dieses vorfinanzierte Insolvenzgeld zu bekommen habe ich meine Ansprüche auf das Insolvenzgeld, welches von der Agentur für Arbeit erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ausgezahlt wird an die vorfinanzierende Bank abgetreten. Als Grundlage zur Bestimmung der Höhe des Insolvenzgeldes sind vom Lohnbüro / vorläufigen Insolvenzverwalter die Lohnabrechnungen ganz normal (mit Brutto und Netto) weitergeführt worden und der schlußendliche Nettobetrag durch die vorfinanzierende Bank an mich ausgezahlt worden.

Ca. ein halbes Jahr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekam ich einen Leistungsbescheid vom Arbeitsamt über die Höhe des gezahlten Insolvenzgeldes, die Höhe stimmt mit dem Nettobetrag der letzten drei Lohnabrechnungen überein. Soweit sogut.

Nun habe ich vor einiger Zeit sämtliche Lohnunterlagen bei unser Gemeinde eingereicht um die höhe des Elternbeitrages zum Kindergarten berechnen zu lassen.

Die Gemeinde rechnet jetzt allerdings wie folgt:              

Lohn von 01/15 - 10/15                 der insolventen Firma nach vorliegenden Lohnabrechnungen

+            Insolvenzgeld 08/15 - 10/15       nach Leistungsbescheid Arbeitsamt

+            Lohn 11/15 - 12/15                        neue Firma nach vorliegenden Lohnabrechnungen

Hier bin ich jedoch der Meinung, dass der Lohn der Insolventen Firma nur von 01/15 - 07/15 angerechnet werden darf, da mir in den Monaten 08/15 – 10/15 zwar Lohn zugestanden hat, dieser aber von der insolventen Firma nicht gezahlt worden ist, sondern ersatzweise Insolvenzgeld.

P.S. laut Einkommensteuerbescheid habe ich in den Monaten 08/15 – 10/15 nicht gearbeitet aber Lohnersatzleistungen bezogen. Was ich auch als korrekt ansehe.

Welche Nachweise muss ich hier noch vorlegen damit die Gemeinde davon überzeugt ist, dass ich von meinem zahlungsunfähigen / insolventen Arbeitgeber in der Zeit 08/15 – 10/15 keinen Lohn bezogen habe.

Der Gemeinde vorliegende Unterlagen:

Einkommensteuerbescheid 2015

Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 01/15 – 07/15

Lohnabrechnungen der insolventen Firma 07/15, 08/15, 09/15, 10/15, 11/15 welche nur eine Korrektur für 10/15 beinhaltet.

Leistungsbescheid des Arbeitsamtes über Insolvenzgeld 08/15 – 10/15

zum Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt der Monate 08/15 – 10/15 (Insolvenzgeld Vorfinanzierung / Insolvenzgeldabtretung)

Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 11/15 – 12/15

Lohnabrechnung der neuen Firma 11/15, 12/15