Habe eine überschuldete GmbH geerbt. Bin aber bisher weder als Geschäftsführer noch als Geschäftsführer eingetragen. Möchte die GmbH nun durch Insolvenz von Amtswegen her schließen lassen. Da ein Geschäftsführer auch mit einem Teil seines Privatvermögens haftet wollte ich wissen wie es in meiner Situation ausschaut. GmbH geerbt, als nichts eingetragen - hafte ich dadurch auch Privat oder nicht?