Darf ein Arbeitgeber, der bisher (mindestens in den letzten 25 Jahren) Reisekosten entsprechend den vom Finanzministerium veröffentlichten Tabellen (Tagegelder Ausland) erstattet hat, diese Regelung einseitig ändern? Darf er Maximalwerte festlegen, die unterhalb der Werte in diesen Tabellen liegen? Darf er entgegen der bisherigen Praxis Einzelnachweise für Essenskosten verlangen?