Ich habe eine generelle Frage zum Thema Firmenwagen. Angenommen der Geschäftsführer hat seinen Wagen nach der 1% Regelung versteuert, nutzt diesen also geschäftlich und privat und der Wagen ist ihm auch zugeordnet. Wie sieht es denn jetzt aus, wenn er einen zweiten Firmenwagen anschaffen will, der nur für Fahrten für die Firma auf dem Hof steht, den also auch Mitarbeiter fahren. Der Wagen kann ja keiner Person zugeordnet werden. Wie muss ein solcher Wagen versteuert bzw. betrachtet werden?