P-KONTO UND VORLÄUFIGES ZAHLUNGSVERBOT?
ICH HABE AUF MEIN P KONTO POSTBANK EIN VORLÄUFIGES ZAHLUNGSVERBOT
ERHALTEN.KANN ICH TROTZDEM AUF DAS GELD IM RAHMEN DES FREIBETRAGES ZURÜCKGREIFEN?
DANKE FÜR EINE ANTWORT
P-Konto,
Pfändung