Wohlverhaltensphase Werden Gewinne aus ebay-oder sonstigen Internetverkäufen ob privat oder gewerblicher Art in der Wohlverhaltensphase zusätzlich beim Treuhänder meldepflichtig und sind diese neben der Abtretung der pfändbaren Forderungen aus einem Dienstverhältnis ebenfalls pfändbar? Muss man diese auf dem Formular, was der Treuhänder einmal jährlich an den Schuldner verschickt, angeben? Kann man seine Restschuldbefreiung gefährden, wenn man es nicht tut? Er verlangt ja auch den jährlichen Einkommensteuerbescheid, auf dem ja ersichtlich ist, dass man weitere Einnahmen hat?