Ein gesetzlicher Betreuer ist von einem Betreuungsrichter ausgewählt worden und genießt dessen Vertrauen.
In dieser Eigenschaft hat er Narrenfreiheit und hat die "Lizenz zum Abzocken" .
Dies sind die Erfahrungen des Fachanwaltes in Sachen Betreuungsmissbrauch Prof. Dr. Thieler, München.
Auf der Website dieses Rechtsanwaltes
www.betreuungsrecht.de
kannst Du die gesetzlichen Vorschriften zum Betreuungsrecht allesamt finden.
Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung mitteilen, dass diese Gesetze - je nach Richter -nur beschriebenes totes Papier sind und nicht umgesetzt werden.
Der Richter sitzt nun mal am längeren Hebel und lässt dies den Betreuten spüren.
Der formal richtige Weg in Deinem Fall wäre eine Beschwerde vor dem Amtsgericht. Doch ist hierbei zu berücksichtigen, dass Verwandte nicht beschwerdeberechtigt sind und der Betreuungsrichter deswegen auch nicht tätig werden muss.
Ich kann Dir aus eigener Erfahrung berichten, dass es manche Betreuungsrichter nicht so genau nehmen und alle Beschwerden ignorieren bzw. sabotieren können. .
Der einzige Weg den gesetzlichen Betreuer in seine Schranken zu verweisen wäre ein Antrag des Betreuten an das Betreuungsgericht, in dem dieser das Fehlverhalten des Betreuers aufzählt und auf einen Wechsel des Betreuers besteht - oder besser sogar noch - den Nachweis erbringt, dass er nicht mehr betreuungsbedürftig ist.
Solange jedoch der Betreuer das Sagen hat, wird der Betreute diesem ausgeliefert sein.