Ein Gläubiger will einen Bekannten dazu zwingen, eine Schuldanerkenntnis zu unterschreiben mit Androhung, falls er dies nicht bis zu einem festgesetzten Termin tue, sofort weitere Zwangsmaßnahmen einzuleiten. Raten werden gezahlt, allerdings nur kleinere, weil die Rente so niedrig ist und an anderen Stellen auch Geld verteilt werden muss. Meine Frage: Kann der Gläubiger die Unterschrift dieser Schuldanerkenntnis zwingend verlangen? Mein Bekannter möchte sowas nicht unterschreiben und lieber freiwillig weiterhin seine Raten bezahlen. Danke für Antworten.