Antwort
Es wird im Vorhinein überwiesen und zwar solange bis dein Einkommen nachweislich so hoch ist, dass du nicht mehr bedürftig bist. Deshalb kann es zu Rückzahlungen kommen, wenn du wieder einen Job hast (inkl. erstes Einkommen), sie dir am Monatsanfang aber noch Hartz IV überweisen haben!