Hallo. Ich lebe seit September mit meinen Kindern in Italien. Bisher habe ich Unterhaltsvorschuss für die Kinder bezogen da ich selbst meinen Wohnsitz in D behalten habe. Das ist nun aber nicht mehr der Fall nachdem ich die Whg gekündigt habe und mein Vermieter es dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt hat. Der Kindsvater ist zahlungsunfähig. Haben die Kinder nun trotzdem noch Anspruch auf UV?