Hallo,

Ich habe mal - Dank Kurzarbeit - eine Nebentätigkeit in September angefangen. Leider bekam in Oktober meinen gekürzten Lohn von Hauptarbeitgeber. Bin in der VI. Steuerklasse gelandet. Der Minijob AG sagte mir, dass die mich ummelden aber es klappte wieder mal nicht, ein zweites Mal bekam wieder sehr wenig.

Mein HauptAG macht eine Rückrehnung: was bedeutet das? Wann werde ich meinen fehlenden Lohn zurückbekommen? Mit der Rückrehnung oder erst nächstes Jahr mit der Steuererklärung?