Hallo zusammen,

wir wollen ein Haus verkaufen. Im Grundbuch steht ein Vorkaufsrecht von Hoesch.
Der Käufer möchte nur ein bereinigtes Grundbuch übernehmen und möchte unbedingt die Löschung dieses Vorkaufsrechtes. Kosten 2.600€

Diese sollen nun wir als Verkäufer zahlen.

Es wäre aber auch möglich dass Hoesch nur auf dieses Vorlaufsrecht verzichtet und es eingetragen bleibt. Kosten 300€

meine Frage ist nun ob was irgendwo geregelt ist? Für mein Rechtsverständnis müssten wir höchstens die 300€ zahlen oder? Wenn er das Vorkaufsrecht gelöscht haben will muss er doch auch dafür zahlen oder gibt es dazu Rechtsprechung? Vielen Dank