Ich meine es wie vorsorgeblogger. Ein Urlaubsanspruch macht in deinem Fall keinen Sinn. Sicherheitshalber sollte die Freundin eine Klarstellung im Vertrag vornehmen oder noch besser: schon vorgenommen haben!

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Ja, du musst. Dafür gibt es auch eine klare Bestimmung im Gesetz. Lies bitte § 667 BGB!

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Die Mieterhöhung geht am besten freiwillig in gegenseitigem Einvernehmen. Wenn sich das aber nicht herstellen lässt, sollte der Vermieter zum Anwalt, weil dann ganz bestimmte Dinge zu beachten sind. Denn sie sind schwer zu bewerkstelligen. Das kann am besten ein Anwalt.

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Ich sehe das ebenfalls wie mig und beantworte die Frage mit einem eindeutigen Ja! Du musst dir nur mal vorstellen, dass der Kaufinteressent mit dem Objekt weitere Mieteinnahmen erzielen will und muss, weil er z. B. Verbindlichkeiten zu befriedigen hat. Dann hat er einen erheblichen Schaden, wenn er keine Aufklärung erhält.

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Nach meiner Kenntnis darf der Betreute einen Ehevertrag selber schließen. Außer es bestehen da gerichtliche Einschränkungen, dann braucht er die Zustimmung des Betreuers. Bitte prüfe also zuerst die gerichtlichen Anordnungen gegenüber dem Bekannten, die er alle selbst auch hat. Notfalls könnte er Akteneinsicht beim Amtsgericht nehmen.

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Nein. Es kommt auf den Versicherungsvertrag an. Wenn dort gleich ein Versicherungsschutz vereinbart wurde, dann hängt das nicht von der Zahlung ab. Ich gehe auch davon aus, dass du nicht gemahnt wurdest mit dem Hinweis auf den Verlust des Versicherungsschutzes. Dann besteht in jedem Fall ein Versicherungsschutz.

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