Seit gut zwei Jahren hat meine 18-jährige Tochter einen Freund, der seit diesem Zeitraum sehr regelmäßig zu uns in die Wohnung kommt (sie wohnt noch bei mir). Sie befindet sich im 2. Ausbildungsjahr, verdient ca. 700 EUR netto. Er hat keine Ausbildungsstelle. Aufgrund des Verhaltens der beiden kann ihr Freund nicht mehr als Besuch gezählt werden. Meine ganze Wohnung wird von dem jungen Pärchen in Anspruch genommen. Leider bin ich jetzt gezwungen massive Konsequenzen zu ziehen, weil Kompromisse immer wieder in die falsche Richtung laufen. Meine Frage: Wo stehen die Grenzen und Richtlinien betr. eines Barunterhalts, den ich evtl. an meine Tochter zahlen müsste, wenn ich sie und ihren Freund (= das Pärchen) aufgrund dieser misslichen Wohnungssituation bitten muss, sich selbständig zu machen?

Die beiden bezahlen keinerlei anteilige Miete, etc. Ich behalte jedoch, bis sie auszieht das Kindergeld ein. 20 EUR gibt sie für Strom, Heizung, Wasser pro Monat ab.. Ich wohne in München und eine Miete von 1.300 EUR brutto mit meiner qm-Anzahl ist nicht ungewöhnlich.

Vielen Dank für Eure Antworten!