Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende diesem Jahres möchte ich gerne neben meinem Hauptberuf (Steuerklasse 5) einen Nebenjob als Stripperin beginnen. Dazu habe ich ein paar Fragen:

1. Wird das Ganze nach dem System der steuerlichen Freiberufler oder dem generellen Freibetrag versteuert?

2. Muss ich den Bogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?

3. Brauche ich als reine Tänzerin einen Prostitutionsausweiß?

4. Muss ich die Tätigkeit meinem Arbeitgeber melden und kann dieser die mir verbieten?

5. In welchem Umfang gilt es noch als Nebentätigkeit?

Vielen Dank für Ihre Zeit und bleiben Sie gesund!