Hallo,
Der A hat in 2018 einen Minijob (450 Euro Basis) und verdiente damit im Jahr 5400€.
Nun liegen Kapitalerträge in Höhe von 10.000 € vor und eine Nichtveranlagungsbescheinigung, damit die Bank die Abgeltungssteuer nicht ans Finanzamt abführt, sondern an den A auszahlt.
Die Frage wäre nun, inwieweit der A steuerfrei bleibt.
Grundfreibetrag war in 2018 9000 Euro, der Sparer-Pauschbetrag 801 Euro.
Müsste der A dann lediglich 199 Euro mit der Abgeltungssteuer versteuern und der Einkünfte aus dem Minijob bleiben ohnehin steuerfrei?
Oder werden die Einkünfte aus dem Minijob auf die Kapitalerträge draufgerechnet, und dann der Grundfreibetrag und Sparer Pauschbetrag abgezogen, sodass Einkommenssteuer auf 5599 Euro entfallen? (15400- 900- 801)
Danke im voraus.