Ich würde mich da für Festgeld entscheiden. Festgeld ist eine gute und sichere Geldanlage. Irgendwas mit Aktien würde ich nicht machen.
Ich glaube, da hast Du leider gar keine Chancen. Im Internet auf zig Webseiten wird Dir zwar suggeriert, dass das alles kein Problem ist. Aber ich glaube nicht, dass man da Chancen hat. Wenn Du mal googelst, kommst Du auf Webseiten wie http://www.kredittrotzschufa.net/ . Aber ich halte davon ehrlich gesagt gar nichts.
Verstrick Dich lieber nicht noch mehr in den Schuldensumpf, sondern zahle erstmal alte Schulden zurück.
Zahlen musst Du auf jeden Fall, da du den Schaden verursacht hast. Ob die Versicherung dann für Deinen Schaden einspringt, hängt davon ab, was Du über die Versicherung abgesichert hast. Einfach mal Deinen Vertrag lesen. Da steht alles drin. Und im zweifelsfall einfach mal bei der Versicherung anrufen.
Klar geht das. Er braucht halt eine Rechtsschutzversicherung. Dafür reicht eine ganz normale Rechtsschutzversicherung. So wie qtbasket geschrieben hat, geht das natürlich mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht.
Das Geld zurückholen geht sicherlich nicht. Da musst Du Dich schon an den Verkäufer wenden und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt einschalten. Geld zurück holen kann man nur bei Lastschrift.
Ich wäre immer vorsichtig, wenn ich irgendwelchen Apps bei Facebook meine Daten anvertraue. Du weißt nie, was da im Intergrund läuft.
Hast du die Kaution denn damals deinem Vermieter gezahlt oder hast du diese deinem Vormieter bezahlt? Eigentlich ist es üblich, dass der Vermieter sich um einen Nachmieter kümmert und du die Kaution vom Vermieter bekommst und der neue Mieter muss dann seine Kaution wieder an den Vermieter zahlen. Steht dazu ncihts in deinem Mietvertrag?
Das Kleingedruckte sorgfältig lesen und ansonsten Erfahrungsberichte von anderen studieren, um sich ein besseres Bild machen zu können...
Hast du einen Sicherungsschein bei Buchung ausgehändigt bekommen? Schaue mal in deinen Unterlagen nach! Dieser kann dir im Falle einer Insolvenz helfen.
Naja, also das kann man in diesem Fall wohl nicht eindeutig sagen. Vielleicht hatte die Personalmanagerin an den anderen Teilnehmer auch nur nochmal eine (Rück-) Frage und irgendetwas war unklar. Personaler lassen sich da gerne ein paar Tage Zeit, dann geben sie zuerst denen Bescheid, die auf jeden Fall zur 1. Wahl gehören. Je nachdem wie die Rückantwort ausfällt, greifen sie dann oft auf die 2. Wahl zurück. Aber jetzt mach dich mal nicht verrückt, die Frau wird sich am Montag dann schon melden :)
Sie sind nicht verpflichtet, die Anlage gegen Unwetter zu versichern, aber oft kann diese gegen eine geringe Beitragserhöhung bei der vermutlich bereits bestehenden Gebäudversicherung mitversichert werden, was sich dann wiederum als lohnend erweisen könnte. Einfach mal bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft nachfragen.
Vollkommen richtig. Deswegen empfiehlt es sich, sich an die Auflagen zu halten, andernfalls kann einen das sehr teuer kommen.
Bist du Student oder Schüler? Hast du schon bei deinem Praktikums-Unternehmen nachgefragt? Manchmal benötigen UN für 6 Wochen Praktikum weder eine Lohnsteuerkarte noch einen Gewerbeschein. Wenn doch dann in den meisten Fällen eine Lohnsteuerkarte, welche simpel zu beantragen ist. Wenn die 1500 EUR das Jahr über deine einzige Einnahmequelle waren, dann liegst du sowieso weit unter dem Freibetrag und erhältst möglicherweise gezahlte Steuern zurück.
am besten die Entscheidung gleich persönlich melden! Gleichgültig, ob das Studienfach gewechselt wird oder das Studium ganz abgebrochen wird: man muss das BAföG-Amt über die Entscheidung informieren - und zwar sofort, nachdem man den endgültigen Entschluss gefasst hat. Wer dem Amt erst später Bescheid gibt, muss die Förderbeträge zurückzahlen, die nach dem Entschluss noch gezahlt wurden. Das Amt kann prüfen, ob es Anhaltspunkte gibt, dass Eure Entscheidung schon früher feststand. Solche Anhaltspunkte können sein, dass Ihr z. B. Pflichtunterricht nicht mehr besucht, zwischenzeitlich einen anderen Studien- bzw. Ausbildungsplatz angenommen, einen Arbeitsvertrag für eine Ausbildung bzw. Arbeit unterschrieben oder die Exmatrikulation beantragt habt.