Sehr geehrte Nutzer,
mit Spannung verfolge ich die Klagewelle der VZHH gegen die Versicherer über unzulässige Klauseln über Rückkaufswerte in deren Vertragswerken.
Ich habe selber im letzten Jahr nach wenigen Jahren meine Kapitalbildende Lebensversicherung bei der Debeka gekündigt. Die Auszahlung unterschritt selbst den vertraglichen Rückkaufswert um etwa 100 Euro, insgesamt habe ich über 1.500 (ca. 1700 eingezahlt - ca. 200 am Ende als Auszahlungsbetrag) Euro verloren.
Eine entsprechende schriftliche Anfrage mit Verweis auf BGH Urteile bis September 2012 wurde mit "wird überprüft" beantwortet. "Überprüft" wird jetzt seit 4 Monaten...
Am Ende die kurze Frage: Kann mir jemand sagen, ob ich dieses Kapitel abschließen sollte, oder am Ball bleiben und weiter fordern sollte? Über die Debeka habe ich diesbezüglich nirgendwo gelesen...
Vielen Dank für eine Antwort! Grüße